In den Sommermonaten von April bis Oktober findet das Training auf unserem Bogenplatz statt. Für Mitglieder ist das Training hier zu jeder Zeit möglich.
Dienstag |
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16.00 Uhr - 18.30 Uhr | Jugend und neue Schützen | |
Ab 17.00 Uhr | Aktive | |
Donnerstag |
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Freies Training ab 17:00 Uhr |
In den Sommermonaten ist ein Schnuppertraining nach vorheriger Anmeldung möglich
Ansprechpartner: Michael Neumann (Jugendleiter), Tel: 0 173 / 4078 397
Im Winter von Oktober bis März findet das Training in der Schulturnhalle Kleinostheim statt.
Dienstag |
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17.00 Uhr - 19.30 Uhr | Jugend | |
19.30 Uhr - 22.00 Uhr | Aktive | |
Freitag |
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18.45 Uhr - 20.30 Uhr | Aktive |
In den Wintermonaten kann aufgrund des begrenzten Platzangebots in der Halle leider kein Schnuppertraining angeboten werden
Hier werden die besten Ergebnisse Kleinostheimer Bogenschützen veröffentlicht, die auf Meisterschaften, rekordberechtigten Turnieren oder bei Ligawettkämpfen als Starter für den SV "Tell" Kleinostheim geschossen wurden.
Neue Einträge:
WA 720 Einzelwertung
- Jugend/w - 60m Recurve, Ann-Kathrin Hicke, GM Kleinostheim, 07.05.2023, 617 Ringe
Liga Wettkämpfe 24 Pfeile
- Bezirksklasse Recurve (18m), Marlon Kallnik, Julian Hicke, Sven Lang, Esselbach, 01.10.2023, 224 Ringe
Herzlichen Glückwunsch allen neuen und alten Rekordhaltern!
Seit dem 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen und Vereine, damit auch der Schützenverein "Tell" 1953 Kleinostheim e.V., die Datenschutzrichtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) befolgen.
In den folgenden Dokumenten finden Sie die hierzu gesetzlich vorgegebenen Informationen:
Liste der Verarbeitungstätigkeiten
Mitgliedsbeiträge
Jahresbeiträge |
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Erwachsene |
60,00 EUR
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Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr |
25,00 EUR
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Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
30,00 EUR
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Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften |
90,00 EUR
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Scheibengeld (zusätzlich zu zahlen) |
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Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr |
5,00 EUR
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Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
20,00 EUR
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Erwachsene |
35,00 EUR
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Aufnahmegebühr |
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Pro Person |
70,00 EUR
|
Richtlinie und ergänzende Hinweise zu Arbeitsstunden
Mitglied werden
Hier können Sie das Aufnahme-Formular als PDF-Dokument herunterladen. Dafür benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader.
Sie können das Formular direkt am PC ausfüllen und ausdrucken. Anschließend unterschreiben Sie und geben den Antrag bei einem Mitglied der Vorstandschaft ab.
Download Mitgliedsantrag
Satzung des
Schützenverein Tell 1953 e.V.
Kleinostheim
§ 1 Name, Sitz
- Der Verein führt den Namen „Schützenverein Tell 1953 e.V.“.
- Der Verein hat seinen Sitz in Kleinostheim und ist im Vereinsregister des
Amtsgerichtes Aschaffenburg eingetragen.
§ 2 Kalenderjahr
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 3 Vereinszweck
- Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Schießsports.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung von 1977 (AO 1977).
- Eine Änderung im Status zeigt der Verein dem Bayerischen Sportschützenbund e. V., und dem für Ihn zuständigen Finanzamt für Körperschaften an.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. - Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. - Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Vorstandschaft. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- Bei Ablehnung durch die Vorstandschaft steht dem Betroffenen die Berufung an die Mitgliederversammlung zu.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
- Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Kalenderjahr möglich.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Vor dem Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
- Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit dem Absendedatum des Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.
§ 6 Beiträge
- Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
- Ehrenmitglieder sind zu keinen Beiträgen verpflichtet.
- Von den Nutzern der Sportanlage sind im Kalenderjahr 12 Arbeitsstunden zu erbringen. Das Ableisten der Arbeitsstunden ist mit den jeweiligen Bereichsleitern abzustimmen.
- Für nicht erbrachte Arbeitsstunden wird ein Kostensatz von 10,- Euro pro Stunde in Rechnung gestellt und mit der Beitragsforderung eingezogen.
§ 7 Vereinsorgane
- Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- die Vorstandschaft
- der Vereinsausschuss
- die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus
1. Schützenmeister
2. Schützenmeister - Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Schützenmeister und den 2. Schützenmeister vertreten (Vorstand im Sinne des §26 BGB). Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Schützenmeister nur vertreten darf, wenn der 1. Schützenmeister verhindert ist.
- Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Mehrere Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
- Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, ist von der Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.
- Wählbar sind nur Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbstständig. Er vertritt den Verein nach außen und ist für alle Entscheidungen zuständig, die aufgrund Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen, soweit sie nicht für den Verein von grundsätzlicher Bedeutung sind. Für solche Entscheidungen ist die Zustimmung der Vorstandschaft nicht erforderlich. Die Vorstandschaft ist über solche Entscheidungen jedoch zu unterrichten.
- Der Vorsitzende führt außerdem den Vorsitz in der Vorstandschaft und in der Mitgliederversammlung.
§ 9 Die Vorstandschaft
- Die Vorstandschaft besteht aus:
- dem Vorstand
- dem Kassier
- dem Schriftführer
- dem Sportleiter
- den Jugendleitern
- dem Bogenreferenten
Die Mitglieder der Vorstandschaft werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt.
- Die Vorstandschaft leitet den Verein, Sie führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch und beschließt über alle Angelegenheiten, welche nicht durch die Mitgliederversammlung geregelt werden.
- Sitzungen der Vorstandschaft finden auf Einladung des Vorstandes statt.
Dieser ist zur Einberufung verpflichtet, wenn ein Drittel der Vorstandschaft die Berufung unter Angabe des Zwecks und der Gründe, schriftlich verlangt.
Vorstandssitzungen sind auch spätestens acht Tage vor Abhaltung einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung abzuhalten. - Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
- Über die Sitzung des Vereinsausschusses ist eine Niederschrift zu erstellen.
§ 10 Vereinsausschuss
- Der Vereinsausschuss besteht aus
- der Vorstandschaft
- dem Vergnügungsausschuss
- dem EDV-Referenten
- den Ehrenmitgliedern
- dem/der amtierenden Schützenkönig/in
- Der Vereinsausschuss steht der Vorstandschaft zur Beratung und Entscheidungsfindung zur Seite.
- Der Vereinsausschuss soll immer dann gehört werden, wenn eine Entscheidung ansteht, für die eine Einberufung der Mitgliederversammlung zeitlich nicht möglich, oder der Grund eine Einberufung nicht rechtfertigt.
- Sitzungen des Vereinsausschusses finden auf Einladung des Vorstandes statt.
- Über die Sitzung des Vereinsausschusses ist eine Niederschrift zu erstellen.
§ 11 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr, im ersten Quartal des Jahres statt.
Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet, oder ein Drittel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangen. - Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin durch Veröffentlichung der Tagesordnung in den „Kleinostheimer Mitteilungen“ einzuberufen.
Auswärtige Mitglieder sind vom Vorstand mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin in schriftlicher Form über den Versammlungstermin und die Tagesordnung zu informieren. - Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Bei Wahlen und Beschlüssen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine drei viertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. - Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel er erschienen Mitglieder dies beantragt.
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Vereinsbeitrages, die Entlastung und Wahl des Vorstandes und der Vorstandschaft, über Satzungsänderungen, sowie über alle Punkte die Gegenstand der Tagesordnung sind.
- Die Tagesordnung für ordentliche Mitgliederversammlungen muss folgende Punkte enthalten:
- Bericht des ersten Schützenmeisters
- Bericht des Kassiers
- Bericht der Kassenrevisoren
- Entlastung der Vorstandschaft
- Wahlen, soweit erforderlich
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Anträge können von allen Mitgliedern gestellt werden. Über Anträge, die beim Vorstand nicht spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingehen, kann nur mit Zustimmung des Vorstandes abgestimmt werden.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen:
- a) wenn die Vorstandschaft dies beschließt
- b) oder mindestens ein Viertel aller Mitglieder dies verlangt
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 12 Ehrenmitglieder
- Personen, die sich durch hervorragende Leistungen um den Verein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben die Rechte der Mitglieder, jedoch nicht deren Pflichten.
§ 13 Auflösung des Vereins
- Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist und mindestens zwei Drittel der Vereinsmitglieder anwesend sind. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist innerhalb von vier Wochen erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einladung zur erneuten Mitgliederversammlung hinzuweisen.
- Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von vier fünftel der abgegebenen Stimmen erforderlich.
- Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Kleinostheim, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung und Pflege des Sports im Sinne der Satzung zu verwenden hat.
- Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Registergericht und Finanzamt anzuzeigen.
Stand März 2015
Der Schützenverein Tell
- wurde im April 1953 gegründet
- hat zur Zeit 93 Mitglieder (Stand: September 2020)
Die Vereinsanschrift
Schützenverein Tell Kleinostheim
Birkenseeweg 2
63801 Kleinostheim
eMail
Postanschrift
Stephan Kallnik
Borgmannstraße 3
63801 Kleinostheim
Vertretungsberechtigter Vorstand
Stephan Kallnik
Tobias Fehn-Werner
Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg
Registernummer: VR 210
Bankverbindung
Frankfurter Volksbank
IBAN DE27 5019 0000 4102 5208 45
Wir trauern um unseren Schützenbruder und Freund Rudi Schnell, der überraschend und leider viel zu früh verstorben ist.
Rudi, wir werden Dich nicht vergessen.
1. VORSTANDStephan Kallnik
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2. VORSTANDTobias Fehn-Werner
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SPORTLEITERMarkus Zellmann
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JUGENDLEITERMichael Neumann |
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EDV-REFERENTIN, SCHRIFTFÜHRERINMelanie Grosch-Gluth |
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KASSIERUdo Weigand |
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2. KASSIERStefan Gluth |
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1. KassenprüferRobert Eibeck |
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2. KassenprüferAndreas Frey
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Unsere Bogenabteilung, seit 1997 aktiv, hat sich regional und überregional einen Namen gemacht. Zahlreiche Gaumeister, Bezirksmeister, Bayerische Meister und Deutsche Meister sind der Beweis dafür.
Weiterhin tragen wir jedes Jahr zwei Turniere aus: Das Nachtturnier (seit 1999) im Juli oder August und unser Herbstturnier (seit 1997) im September.
Auf Veranlassung der im Schießsport erfahrenen Schützenbrüder Edmund Braun und Fritz Gräf, berief Alfons Wagner die Gründungsversammlung auf den 12. September 1953 ein.
Als Vereinslokal und Schießplatz wurde das Gasthaus "Zur Siedlung" bestimmt. 1. Schützenmeister wurde Walter Gräf.
Die Gründungsmitglieder:
Edmund Braun | |
Kaspar Bender | |
Fritz Gräf | |
Ludwig Jäger | |
Werner Lauer | |
Adolf Pecht | |
Josef Sauer I | |
Alfons Wagner | |
Norbert Wagner | |
Karl-Heinz Wagner | |
Willi Zeiger |
Gleichzeitig wurden Edmund Braun und Fritz Gräf auf Grund ihrer früheren Verdienste um die Förderung des Schießsports zu Ehrenmitglieder ernannt.
Nach der Gründung erfreute sich der Verein eines regen Zuspruchs, so dass schon am 25. Oktober 1953 der erste Verbandskampf gegen Großostheim stattfinden konnte. Erster Schützenkönig wurde 1954 Werner Lauer und Jungschützenkönig Karl-Heinz Wagner.
In den folgenden Jahren entwickelte sich eine rege Vereinstätigkeit. 1958 zählte der Verein bereits über 80 Mitglieder. In diesem Jahr wurde unter tatkräftiger Mithilfe aller Mitglieder ein neuer Schießstand gebaut, wobei der Familie Wagner, die den Baugrund kostenlos zur Verfügung stellte, besondere Anerkennung gebührt.
Unter der Leitung der bisherigen 1. Schützenmeister
Walter Gräf | |
Fritz Gräf | |
Werner Lauer | |
Adolf Pecht | |
Herbert Weber |
denen an dieser Stelle für ihren tatkräftigen Einsatz gedankt wird, konnte der Verein das werden, was er heute ist.
Dank gebührt an dieser Stelle auch Altbürgermeister Karl Wienand für seine stete Förderung unseres Vereins. In Anerkennung seiner Verdienste wurde er am 9. August 1959 zum Ehrenmitglied ernannt.
Dieser Teil der Chronik stammt aus der Festschrift zur Fahnenweihe am 2. und 3. Juli 1960. Die weiteren Ereignisse und Daten stammen aus dem Gedächtnis oder von Erzählungen älterer Mitglieder.
- 1977 1. Schützenmeister Richard Ringlstetter tritt überraschend zurück
- 1977 Der bisherige 2. Schützenmeister Jürgen Vongries übernimmt das Amt des 1. Schützenmeisters
- 1978 25 Jahrfeier mit 3 Tage Fest auf dem heutigen Gelände der Maingau-Halle
- 1980 Das Vereinslokal "Zur Siedlung" wird geschlossen
- 1981 Erste Besprechungen und Verhandlungen wegen des Neubaues eines eigenen Schützhauses
- 1982 Bodo Hinkelmann organisiert kostenlos eine Schlafbaracke, mit den Maßen 20 x 10 Meter, die in Mainz-Weisenau geholt werden muss.
- 1982 Herbst, die Schlafbaracke wird an einem Freitag in Mainz-Weisenau zerlegt und am darauffolgenden Samstag per Tieflader nach Kleinostheim transportiert.
- 1983 Mai, Baubeginn für unser Schützenheim
- 1983 November, erste Königsfeier im neuen Schützenheim (über 200 Gäste)
- 1984 Frühling, Baubeginn für den Anbau für Küche und Toiletten
- 1984 Juni, 2 Tage Einweihungsfeierlichkeiten. Bodo Hinkelmann wird zum Ehrenmitglied ernannt.
- von 1985 bis 1990 Veranstaltung mehrerer Grillfeste auf dem neuen Gelände; Teilnahme an vielen Festen im Gau Main-Speesart. Bewirtung unseres Schützenheimes erfolgte durch Eigenleistung der Mitglieder. Höhepunkt in der Vereinsgeschichte in Bezug auf Mitgliederbestand und im gesellschaftlichem Auftreten.
- 1993 Erstmalige Teilnahme an der "neuen Kleinostheimer Kerb" im Ortszentrum
- 1996 Die Mitgliederversammlung beschließt den Bau der neuen Bogenanlage
- 1997 Einweihung der neuen Bogenanlage
- 1997 Rascher Mitgliederzuwachs durch neue Mitglieder in der Bogenabteilung
- 1998 Der 1. Schützenmeister Jürgen Vongries tritt nach 21 Amtsjahren von seinem Posten zurück. Bodo Hinkelmann wird neuer 1. Schützenmeister
- 1999 Jürgen Vongries wird zum Ehrenmitglied ernannt
- 2002 Sonja Zellmann übernimmt das Amt der 1. Schützenmeisterin
- 2003 50 Jahrfeier am 16./17. August
- 2003 Der Schützenverein erhält seinen ersten Internetauftritt
www.sv-tell-kleinostheim.de
- 2006 Das Herbstturnier der Bogenschützen findet zum 10. Mal statt.
- 2008 Auch das Nachtturnier erlebt sein 10jähriges Jubiläum.
- 2010 Johannes Schork wird neuer 1. Schützenmeister
- 2010 Am Bogenplatz wird ein neuer Unterstand gebaut.
- 2013 Der SV Tell richtet die Deutsche Meisterschaft Halle im Bogenschießen aus
- 2015 Der 1. Schützenmeister Johannes Schork legt sein Amt nieder
- 2015 Im Vereinsheim wird eine neue Schießwand gebaut
- 2016 Das Herbstturnier findet zum 20. Mal statt
- 2017 Jelena Mutlu wird 1. Schützenmeisterin
- 2018 Das Nachtturnier findet zum 20. Mal statt
- 2020 Stephan Kallnik wird 1. Schützenmeister